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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Dienstleistungen, Angebote und etwaige andere Leistungen aus dem Geschäftsbereich Entrümpelung sowie Gewerbeauflösungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Räumfuchs GmbH, Hermann-Oberth-Straße 23, 85640 Putzbrunn.

Mit seiner Beauftragung akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluss sowie Eigentumsübergang

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer behält sich, sofern im schriftlichen Angebot nicht anderes angegeben, 3 Tage ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Der Dienstleistungsvertrag kommt mit gegenseitiger Willenserklärung des Auftraggebers und Auftragnehmers zustande. Bei Entrümpelung und Gewerbeauflösung sowie allen anderen von uns angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindliche Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Mit Beginn unserer Tätigkeit gehen alle in dem Auftragsobjekt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt die Räumfuchs GmbH zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.

3. Auskunftspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt eidesstattlich bei Auftragserteilung, dass er Eigentümer der Gegenstände ist, oder vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.

Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen.

Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Aufraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkt über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Batterien, Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasser-schädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.

4. Leistungsumfang, Termin- und Leistungszeit, Haftungsausschluss, Leistungs-erbringung

Die Räumfuchs GmbH gewährleistet bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes.

Bei Bodenbelagsentfernung weisen wir darauf hin, dass sich stellenweise noch Klebereste auf dem Untergrund befinden können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht enthalten. Weist die Entrümpelung Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Die Räumfuchs GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, diese berechtigten Mängel zu beseitigen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Anzeigepflicht, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sofern der Räumfuchs GmbH die Beseitigung nicht gelingt, kann der Vertragspartner Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.

Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Räumfuchs GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem aufzulösenden Haushalt befindliche Wertgegenstände, wie Geld, Urkunden, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind. 

Die Räumfuchs GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teils des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

5. Mehrarbeit

Bei Zusatzarbeiten wie z.B. Demontage von Holzverkleidungen etc. bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden, wenn vorher nicht anders festgehalten, als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Zeitnachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

6. Preise

Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung, kostenlosem Angebot oder Schätzung bemessen. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. An diese vereinbarten Preise halten wir uns 7 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung und der Ausführung Dinge ändern wie z.B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar, die Wetterlage hat sich verändert, Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt, den vereinbarten Festpreis entsprechend anzupassen. Alle Angebotspreise gelten zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

7. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungszustellung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei umfangreicheren Arbeiten auch eine Abschlagszahlung nach „Stand der geleisteten Arbeiten“ abzurechnen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber automatisch ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle für den Auftraggeber noch auszustehenden Arbeiten an diesem sowie bei allen anderen Auftragsobjekten des Auftraggebers einzustellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt (außer bei unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenansprüchen) Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

Die Stornokosten betragen bis 14 Tage vor dem Ausführungstermin 35%, bis 7 Tage vor dem Ausführungstermin 75 %, bei einem späteren Rücktritt 90% der vereinbarten Vergütung.

8. Entsorgung

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.

9. Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit dieser AGBs und der übrigen Bestimmungen zur Folge. Die unwirksame Bestimmung ist durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

Stand: August 2022

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